Neuregelung der gewerblichen Sammlung aus Sicht der Kommunen

Im Jahr 2012 wurde die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz trat im Juni 2012 in Kraft. Darin werden auch Fragen der gewerblichen Sammlung neu geregelt.

Die im Gesetz enthaltenen Regelungen zu den Überlassungspflichten für Abfälle aus privaten Haushalten sind im Vergleich zum bis dahin geltenden Abfallrecht grundsätzlich gleich geblieben. Sie schreiben vor, dass Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten diese Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen haben. Neu im Gesetz festgeschrieben ist die Anzeigepflicht für gewerbliche Sammler. Diese müssen ihre Tätigkeiten spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Behörde muss insbesondere prüfen, ob der Sammler die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung gewährleistet und ob der Sammlung keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Die meisten dieser Verfahren sind bislang noch nicht abgeschlossen, vielfach müssen von den Behörden noch Unterlagen nachgefordert werden.
Im Zuge der Diskussion über das Thema gewerbliche Sammlung wird gerne 'übersehen', dass gewerbliche Sammler auch nach den Vorschriften des alten Gesetzes die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle nachweisen mussten. Wie sich jetzt herausstellt, sind viele gewerbliche Sammler dieser Verpflichtung in der Vergangenheit nicht nachgekommen. Oftmals existierten solche Sammlungen vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unbemerkt. Dieses Versäumnis kann nicht zu einem Bestandsschutz für Sammlungen führen, denen auch früher schon überwiegende öffentliche Interessen entgegenstanden.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 25. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2013 (März 2013)
Seiten: 5
Preis: € 2,50
Autor: Dr. jur. Holger Thärichen
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.

Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.

In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.