Die getrennte Erfassung von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ab 01.01.2015 verpflichtend. Die Einführung einer Wertstofftonne, in der neben Leichtverpackungen (LVP) auch zusätzliche Wertstoffe erfasst werden sollen, ist hierbei ein wichtiger Baustein.
(27.08.2013) Ziel der erweiterten Getrennterfassung ist u. a. die Erschließung noch im Restmüll enthaltener Wertstoffe, um ein hochwertiges Recycling zu realisieren. Nichtverpackungswertstoffe, u. a. stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP), können in diesem Sinne entweder durch die Gestellung separater Tonnen und/oder über das Abgabeangebot an Wertstoffhöfen parallel zu LVP oder gemeinsam mit LVP in einer Wertstofftonne erfasst werden. Ausgehend von dem Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung (abrufbar unter www.uba.de) wird durch die Einführung einer Wertstofftonne zur gemeinsamen Erfassung von LVP und sNVP (Metalle und Kunststoffe) die Sammelmenge im Schnitt um circa 7 kg/E · a erhöht...
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
Quelle: | Juli/August 2013 (27.08.2013) (August 2013) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Sabine Bartnik Dr.-Ing. Stephan Löhle Mareen Müller |
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