Streit ums Eigentum

Für die Verwertung der Verpackungsabfälle ist ein Wettbewerb unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Parameter zu fordern

Über das Eigentum an den Verpackungsabfällen wird vor allem zwischen den kommunalen und privaten Entsorgern einerseits und den dualen Systemen andererseits kontrovers diskutiert. Aber auch die privaten und kommunalen Entsorger sind Konkurrenten; schließlich geht es um ein lukratives Geschäft. Soll also der Inhalt der gelben Tonne dem Systembetreiber - den dualen Systemen - oder den kommunalen oder privaten Entsorgern, Sortierern und Verwertern gehören? Die Fragestellung muss jedoch erweitert werden. Schließlich erwirbt der Bürger mit der Ware auch das Eigentum an der Verpackung, für deren Entsorgung er schon beim Einkauf im Voraus gezahlt hat. Damit stellt sich die berechtigte Frage, ob ihm damit auch ein möglicher Erlös aus der Verpackungsabfallverwertung zusteht. Der Erlös aus der Verwertung der Verpackungsabfälle könnte verwendet werden, um die der Gebühren für die Restabfallentsorgung zu reduzieren. Dieses Modell würde jedoch nur funktionieren, wenn die Verantwortung für die Verpackungsverordnung wieder bei den öffentlichrechtlichen Entsorgern läge. Sehen sich diese nicht in der Lage, diese Aufgabe selbst qualitativ hochwertig und kostengünstig wahrzunehmen, könnten sie die Entsorgung, Aufbereitung und Verwertung auch ausschreiben, wie dies schon heute mit einem großen Teil der Restabfallentsorgung geschieht.



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: Ausgabe 02 / 2013 (Juli 2013)
Seiten: 3
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky
 
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