Auf dem Feld der innovativen Speicherlösungen liefert E.ON bereits heute einen wichtigen Beitrag. Der Ausbau der fluktuierenden regenerativen Stromerzeugung aus Wind und Sonne sowie der veränderliche Verbrauch machen die Energiespeicherung in Zukunft unerlässlich. Der Fachbeitrag geht insbesondere auf das Projekt 'Power to Gas'-Pilotanlage Falkenhagen ein und zeigt Erfahrungen in den Bereichen Planung, Genehmigung, Bau, Inbetriebnahme und Öffentlichkeitsarbeit auf. Auch die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten von Power to Gas werden diskutiert.
Mit dem massiven Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung ergibt sich eine wesentliche neue Herausforderung: Wie fossile Rohstoffe sind auch die Erneuerbaren überwiegend auf naturgegebene Schwerpunktregionen konzentriert, die mit schwankender Erzeugung dem immer schon schwankenden Absatz in teilweise fernliegenden Bedarfsregionen gegenüberstehen. In der Folge gibt es schon heute zeitweise Netzüberlastungen, die zur Zwangsabschaltung von Erzeugungsanlagen führen, was einer optimalen Auslastung entgegensteht. Mit dem Ausbau der Stromnetze wird versucht, künftig möglichen Mangelzuständen
zu begegnen. Dabei wird unterstellt, dass es immer irgendwo eine Produktion und eine passende Abnahme gibt.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 07/08 - 2013 (Juli 2013) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | M.A. Maike Dupont Dr.-Ing. Andreas Kopp Dipl.-Ing. (FH) René Schoof |
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Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
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Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
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FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.
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