Die Energie- und Klimaziele der Bundesregierung für die kommenden Dekaden sind in dem Energiekonzept 2010 bzw. in den Beschlüssen zur Energiewende im Juni 2011 klar formuliert worden. Die Bundesregierung strebt unter anderem an, dass bis zum Jahr 2020 der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch 18 Prozent betragen soll. Bis zum Jahr 2050 soll dieser Anteil weiter auf 60 Prozent ansteigen. Der dafür zwingend notwendige Strukturwandel innerhalb der deutschen Energiewirtschaft muss sich daher wesentlich auf die Zuwendung der nachhaltigen Energiebereitstellung auf Basis von erneuerbaren Energieträgern fokussieren.
Entsprechende Anstrengungen zur Mobilisierung sowie zum Ausbau regenerativer Energiequellen sind daher unbedingt
erforderlich. Rückblickend war in den vergangenen Jahren ein stetiger Anstieg des Anteils erneuerbarer Energieträger am Bruttoendenergieverbrauch zu verzeichnen. Waren es im Jahr 2002 noch 4,5 Prozent, so stellten regenerative Energien an der Endenergiebereitstellung im Jahr 2012 bereits einen Anteil von 12,6 Prozent. Dennoch ist die Differenz zwischen dem Ist-Zustand und dem Energieziel 2020 als eine nicht unerhebliche Energiemenge zu bewerten und es gilt, diese Lücke baldigst zu schließen. Die Anteile einzelner erneuerbarer Energiequellen in den Sektoren Strom, Wärme und Motorenkraftstoffe (Flugbenzin, Militär und Binnenschifffahrt ausgenommen) weisen dabei eine ganz unterschiedliche Ausprägung auf. Auffällig ist allerdings, dass insbesondere Biomasse aus nachwachsenden Rohstoffen, Biomasse aus dem biogenen Anteil des Abfalls uns aus Klär- und Deponiegas eine wesentliche Rolle bei der Energiebereitstellung spielt.
Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock |
Quelle: | 7. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2013) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Steffen Daebeler |
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Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
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Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
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In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.
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In der Abfallhierarchie Die gängigen Konzepte, bei denen preisgünstige Batterien technisch, aber auch wirt-schaftlich sinnvoll eigesetzt werden können. Diese Anwendungen konzentrieren sich alle primär auf den Bereich stationärer Speicher. Die genaueste, jedoch zeitlich aufwendigste Methode, ist ein Zyklentest. Hierbei wird die Batterie vollständig entladen und anschließen mit einer geringen Ladeleistung wieder vollständig geladen. Dabei wird der eingebrachte Strom gemessen.
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This article shows the changes in planning law that will result within the framework of Switzerland's energy transition. The legal structure of the energy transition in Switzerland starts with the promotion of renewable energy production as well as the improvement of transport capacities for electrical energy.
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Es wird ein Überblick gegeben über den Aufbau und die Schwerpunkte im aktuellen Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe (FPNR) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), welches durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) als Projektträger betreut wird. Dabei werden die Fördermöglichkeiten des genannten Förderprogramms und die Kriterien für FuE-Maßnahmen im Bereich Bioenergie vorgestellt.