Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken werden nach DIN 19 700 entsprechend ihrer Größe und ihrem Gefährdungspotenzial in Klassen unterteilt. Für kleine und sehr kleine Anlagen sind Erleichterungen bei den technischen Anforderungen möglich, die jedoch nur wenig ausgeführt sind. Das neue DWA-Merkblatt M 522 gibt konkrete Hinweise zur Planung, zum Bau und zum Betrieb von kleinen Stauanlagen unter Beachtung der erforderlichen Anlagensicherheit.
Stauanlagen prägen das Landschaftsbild in Deutschland. Insbesondere in den Mittelgebirgen wird das Wasser der Bäche und kleinen Flüsse seit Jahrhunderten in kleinen Teichen oder Stauhaltungen gespeichert und für verschiedenste Zwecke verwendet. Aber auch im Flachland und selbst im urbanen Bereich dienen Stauhaltungen unterschiedlichen Aufgaben. Vom Stadtpark- oder Fischteich über den kleinen Freizeitsee bis zum Hochwasserrückhaltebecken reichen die vielfältigen Nutzungen, zu denen die Fließgewässer aufgestaut werden. So sehr sich die Gesellschaft an das Vorhandensein dieser Wasserflächen gewöhnt hat, so wenig ist ihr bewusst, dass auch beim Versagen von kleinen Anlagen Schäden entstehen, im Einzelfall sogar Menschenleben bedroht sein können. Das Augenmerk der Öffentlichkeit in Bezug auf die Wahrnehmung von Gefahren hat den Bruch einer kleinen Stauanlage nicht im Fokus.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 05/2013 (Mai 2013) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Volker Bettzieche Prof. Dr.-Ing. habil. Reinhard Pohl |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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