Ausnutzung des Wasserkraftpotenzials des Talsperrenbetriebes Sachsen-Anhalt unter Beachtung der hoheitlichen 'Tätigkeit als Anstalt des öffentlichen Rechts'

Ziel war es, das vorhandene Energiepotenzial an den Talsperren als Talsperrenbetrieb selber wirtschaftlich zu nutzen und damit dem allgemeinen Glauben zu widersprechen, dass nur
die 'Privatwirtschaft' dazu in der Lage ist, Gewinn für die öffentliche Hand zu generieren. Dabei sollten durch die örtliche Wertschöpfung Handwerk und Kommunen mit gestärkt werden.

Das heutige Bundesland Sachsen-Anhalt ist kein Land von vielen Tälern und somit auch nicht von Talsperren. Gleichwohl bewirtschaftet der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt, eine heutige juristisch selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts, 32 als Talsperren klassifizierte Anlagen. Eine davon, die Rappbodetalsperre, ist mit 106 m sogar die höchste Talsperre Deutschlands [1] (Bild 1) Die Rappbodetalsperre ist das Kernstück des Bodewerkes im östlichen Harz. 15 Talsperren von Sachsen-Anhalt erfüllen die Kriterien der International Commission On Large Dams (ICOLD).
Nach der Industrialisierung Deutschlands zum Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Überlegungen, Talsperren im Einzugsgebiet der Bode zu bauen. Zu damaliger Zeit spielte der Hochwasserschutz bzw. die Speicherung von Wasser für die Trinkwasserversorgung noch keine Rolle. Es gab vielmehr den Gedanken, Wasser für die Energiegewinnung zu speichern. Des Weiteren gab es Überlegungen, Speicherkapazitäten für die Stabilisierung der Schifffahrt in den Sommermonaten auf der Elbe zu schaffen. Diese Pläne wurden in der Form nicht umgesetzt. Erst nach einem verheerenden Bodehochwasser um Silvester 1925 änderte sich etwas an dieser Situation.
In der Folge kam es zur Gründung eines Talsperrenneubauamtes in Quedlinburg. Mit der Einrichtung der Baustelle für die Rappbodetalsperre wurde im Jahr 1936 begonnen. Überliefert ist aus jener Zeit, dass mit Beendigung des Baus der Saalekaskaden Teile der Baustelleneinrichtung zur Rappbode umgesetzt wurden. So unter anderem der Kabelkran und die Betonieranlage. Der Bau der Rappbodetalsperre wurde Anfang der 40er Jahre des letzten Jahrhunderts infolge des 2. Weltkrieges eingestellt. Am 1. September 1952 begann dann offiziell mit der Grundsteinlegung der Bau der Rappbodetalsperre in der damaligen DDR.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 05/2013 (Mai 2013)
Seiten: 4
Preis: € 10,90
Autor: Dipl.-Ing. (FH) Udo Leier
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.

Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.

Batterien aus der E-Mobilität in Second-Life-Anwendungen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
In der Abfallhierarchie Die gängigen Konzepte, bei denen preisgünstige Batterien technisch, aber auch wirt-schaftlich sinnvoll eigesetzt werden können. Diese Anwendungen konzentrieren sich alle primär auf den Bereich stationärer Speicher. Die genaueste, jedoch zeitlich aufwendigste Methode, ist ein Zyklentest. Hierbei wird die Batterie vollständig entladen und anschließen mit einer geringen Ladeleistung wieder vollständig geladen. Dabei wird der eingebrachte Strom gemessen.

Planungsrechtliche Probleme der Energiewende in der Schweiz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2018)
This article shows the changes in planning law that will result within the framework of Switzerland's energy transition. The legal structure of the energy transition in Switzerland starts with the promotion of renewable energy production as well as the improvement of transport capacities for electrical energy.

Möglichkeiten der Bioenergieforschung im neuen Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe
© Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock (6/2016)
Es wird ein Überblick gegeben über den Aufbau und die Schwerpunkte im aktuellen Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe (FPNR) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), welches durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) als Projektträger betreut wird. Dabei werden die Fördermöglichkeiten des genannten Förderprogramms und die Kriterien für FuE-Maßnahmen im Bereich Bioenergie vorgestellt.

Login

Literaturtip:
 
zu www.energiefachbuchhandel.de