Der gesundheitlich begründete Leitwert der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization - WHO) beträgt seit 1993 10 μg/l [1]. In der EG-Trinkwasser-Richtlinie und der TrinkwV 2001 wurde dieser Leitwert als verbindlicher Parameter- bzw. Grenzwert mit einer mehrjährigen Übergangsfrist übernommen. Diese Übergangsfrist endet am 1. Dezember 2013 und der Grenzwert für Blei wird dann von bisher 25 μg/l auf 10 μg/l reduziert.
Die europäische Trinkwasser-Richtlinie aus dem Jahr 1998 (98/83/EG) und deren nationale Umsetzung - die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) - legen fest, dass an der Entnahmestelle, d. h. am Wasserhahn, die Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser erfüllt werden müssen. Damit sind Veränderungen der Trinkwasserbeschaffenheit zu berücksichtigen, die bei der Verteilung und in der Trinkwasser-Installation erfolgen können. Hierzu sind neben den mikrobiologischen Anforderungen vor allem die Grenzwerte für die relevanten Metalle im Trinkwasser von Bedeutung. Besonders Blei ist ein potenziell gesundheitsschädigendes Element, das im Trinkwasser auftreten kann und vor allem für Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder ein Risiko darstellt
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 06 - 2013 (Juni 2013) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dipl. Geogr. Volker Meyer Dr. Thomas Rapp |
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