Am 16.4.2013 hat das Bundesumweltministerium den Referentenentwurf einer Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung1 vorgelegt. Mit der genannten Mantelverordnung sollen im Nachgang zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz2 (KrWG) notwendige Änderungen des untergesetzlichen Regelwerks vorgenommen werden.
Kernstück des Regelwerks ist der in Art. 1 enthaltene Entwurf der Verordnung über das Anzeigeund Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung) 3, welche die bisherige Beförderungserlaubnisverordnung4
vollständig ablösen soll. In Konkretisierung des Anzeige- und Erlaubnisverfahrens nach den §§ 53 und 54 KrWG5 werden die materiellen Voraussetzungen der Zuverlässigkeit sowie der Sach- und Fachkunde von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen präzisiert und die Verwaltungsverfahren der Anzeige und der Erlaubnis näher ausgestaltet.6 Der Entwicklung des Referentenentwurfs vorausgegangen war die Veröffentlichung eines Arbeitsentwurfs am 28.11.2012, zu welchem die Ressorts, Länder und betroffenen Verbände Stellung genommen haben. Die neue Verordnung hat erhebliche praktische Auswirkungen und soll dazu beitragen, unnötige bürokratische Hürden zu vermeiden und im Vollzug vorhandene Rechtsunsicherheiten zu minimieren.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 03 - 2013 (Juni 2013) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Regierungsrat Dr. Jean Doumet |
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