Die beste verfügbare Technik: Die Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie bringt deutliche Verschärfungen

Seit Anfang Mai ist die EU-Richtlinie über Industrieemissionen in deutsches Recht umgesetzt. Die Novelle macht nicht nur den Einsatz der europaweit besten verfügbaren Technik zur Pflicht, sondern legt auch strengere Grenzwerte fest, etwa für Großfeuerungs- und Müllverbrennungsanlagen. Investitionen in Millionenhöhe dürften die Folge sein.

Foto: M. Boeckh(04.06.2013) Eigentlich hätte es am 7. Januar 2013 soweit sein müssen. Aber immerhin hält sich die Verzögerung in Grenzen. Seit dem 2. Mai nun ist das ‚Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen‘ auch in Deutschland in Kraft. Nach Angaben der EU haben jedoch erst 14 der 27 Mitgliedsstaaten die Richtlinie 2010/ 75/EU ganz oder teilweise in nationales Recht umgesetzt. Die ‚Industrial Emissions Directive‘ - kurz IED - regelt seit Dezember 2010 die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Gleichzeitig löst sie die bisher geltende IVU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen sowie weitere Sektor-Richtlinien etwa zu Großfeuerungen oder Müllverbrennung ab. Mit der neuen IED-Richtlinie soll nach Auffassung des Umweltbundesamtes (UBA, Dessau) das Leitbild der nachhaltigen Produktion weiterentwickelt werden...


Unternehmen, Behörden + Verbände: Umweltbundesamt (UBA)
Autorenhinweis: Heinz-Wilhelm Simon, Berlin
Foto: M. Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Mai/Juni 2013 (Juni 2013)
Seiten: 3
Preis: € 0,00
Autor: Heinz-Wilhelm Simon
 
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