Seit dem Jahr 2006 ist das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen an Nutztiere, die keine Pelztiere sind, europaweit untersagt. Stattdessen müssen die Abfälle nach einer zugelassenen Methode verarbeitet werden. Die spezifischen Anforderungen sind in der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 festgelegt sowie in der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV), die die europäischen Vorgaben in nationales Recht umsetzt. Über die in Deutschland vorhandenen Mengen an gewerblichen Küchen- und Speiseresten sowie Abfällen aus dem Handel und der Lebensmittelindustrie existieren keine offiziellen statistischen Angaben. So werden die gewerblichen Küchen- und Speiseabfälle auf etwa 2 Millionen Tonnen pro Jahr geschätzt. Weitere Hochrechnungen sehen die Menge an Lebensmittelabfällen aus der Industrie, dem Handel und den Großverbrauchern bei etwa 4,3 Millionen Tonnen. Aus den organischen Abfällen wird erneuerbare Energie und organischer Dünger gewonnen, wodurch die Entsorgungsbranche einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leistet.
Copyright: | © IWARU, FH Münster |
Quelle: | 13. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2013) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Annette Ochs |
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