Das Planungsvereinheitlichungsgesetz

Im April 2013 trat das Planungsvereinheitlichungsgesetz in Kraft. Ursprünglich war das Gesetzesvorhaben mit der Idee gestartet, die im Zuge der Bestrebungen um Verfahrensbeschleunigung (insbesondere durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz 2006) in den einzelnen Fachgesetzen verstreuten Beschleunigungsinstrumente in das VwVfG zu überführen. Dies betraf, unter anderem, handhabbare Regelungen für einen fakultativen Erörterungstermin.

Durch den Protest um das Bahnprojekt 'Stuttgart 21' und die Frage nach Möglichkeiten einer eventuell notwendigen, grundlegenden Überarbeitung der Öffentlichkeitsbeteiligung lag der Gesetzentwurf zunächst auf Eis. Gedanklich vorgeprägt durch einen (im Nachhinein erfolglosen) Entschließungsantrag der vormaligen Landesregierung Baden-Württembergs zur Vorerörterung, wurde das Planungsvereinheitlichungsgesetz dahingehend überarbeitet, dass es mit einer 'frühen Öffentlichkeitsbeteiligung' in § 25 Abs. 3 VwVfG eine neue Ära der effektiven und - wie der Name schon verrät - frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einläuten soll. Der Beitrag bietet einen ersten Blick auf die wesentlichen Änderungen nach der neuen Gesetzeslage.
Neben der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung folgen durch das Planungsvereinheitlichungsgesetz u.a. Regelungen zur Internetbekanntmachung, Ergänzungen zur Pflicht der Rechtsbehelfsbelehrung und behutsame Fortentwicklungen der Regelungen zum Anhörungsverfahren (§ 73 VwVfG) und zum Planfeststellungsbeschluss bzw. der Plangenehmigung.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2013 (April 2013)
Seiten: 6
Preis: € 25,00
Autor: Dipl.-Jur Dirk Buchsteiner
 
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