Das Thema Wasser und organische Spurenstoffe birgt hohe Brisanz. Aktuell wird die Diskussion durch unterschiedliche Initiativen in Fachwelt und Öffentlichkeit befeuert und scheint an Relevanz für Gesetzgebung, Wasserver- und -entsorgung stetig zuzunehmen.
Durch immer sensitivere Analytik sind Nachweise je nach Einzelsubstanzen bis unterhalb von 1 ng/l möglich; die laufende Anpassung der EU Richtlinie 2008/105/EG mit ihren Standards für Umweltqualitätsnormen (UQN) prioritärer Stoffe treibt das Thema und aktuelle Forschungsprojekte bemühen sich, Risikobewertungen und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Zunächst muss man aber fragen, welches Risiko eigentlich gemeint ist. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bzw. ihre Tochterrichtlinien fokussieren nach Einschätzung der Fachwelt in erster Linie auf die Eindämmung von Risiken für die Ökologie von Oberflächengewässern. Ziel ist das Erreichen eines 'guten Zustandes' für die EU-weiten Oberflächengewässer. Dabei werden zum Teil Stoffstandards diskutiert und vorgeschlagen, die augenscheinlich Aspekte des Verbraucherschutzes nicht oder nur unzureichend berücksichtigen. Dies ist zunächst auch nicht unbedingt verwunderlich, denn unterschiedliche Risiken fordern unterschiedliche Standards. Nur sollten Zielwerte in der Diskussion nicht vermengt werden und wenn sie schließlich festlegt werden, sollten sie ausreichend fundiert begründet und naturwissenschaftlich nachvollziehbar sein. Diese Forderung scheint aktuell nicht immer erfüllt zu sein, denn es existieren Widersprüche bzw. Unklarheiten bezüglich Stoffwahl, Nachweisgrenzen und Relevanz. Für die Sicherung des Trinkwassers gelten weitergehende Anforderungen als an den Gewässerschutz, zuallererst jene der Trinkwasserverordnung (TrinkwVO). Diese kann aber nicht für jeden im ng/l-Bereich nachweisbaren Spurenstoff Grenzwerte enthalten. Dieses wäre auch nicht sinnvoll, da selbst in einzelnen z. B. mit Arzneimitteln belasteten Trinkwässern aufgrund der extrem geringen Konzentrationen keinerlei Gefahr für die menschliche Gesundheit zu erwarten ist. Auch wenn Grenzwerte für die Vielzahl von Substanzen keinen Sinn machen, sollten auf Grundlage des wissenschaftlichen Nachweises gesundheitliche Orientierungswerte benannt werden.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 04 - 2013 (April 2013) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Mathias Ernst |
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