Ein zentrales Element des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das zur Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG erlassen werden soll, ist die neue fünfstufige Abfallhierarchie (s. § 6 Abs. 1 KrWG-E). An oberster Stelle steht dabei die Vermeidung von Abfällen, gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung. An Hierarchiestufe 3 steht das stoffliche Recycling von Abfällen, das nunmehr einen Vorrang gegenüber der energetischen Verwertung (Rangstufe 4) genießt. An Stufe 5 folgt schließlich die Abfallbeseitigung.
| Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA |
| Quelle: | AbfallTag 2011 (Oktober 2011) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | RA Hartmut Gaßner Dr. jur. Holger Thärichen |
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