Sobald die Deponie stillgelegt ist und sich ab diesem Zeitpunkt in der Nachsorgephase befindet, steht für die Errichtung einer Photovoltaikanlage ein abfallrechtliches Genehmigungsverfahren nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen ist das erforderliche Genehmigungsverfahren dem jeweiligen länderspezifischen Bauordnungsrecht zu entnehmen, in das die zuständige Abfallbehörde einzubeziehen ist.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Heft 02 - 2013 (März 2013) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Dr. Sandra Hagel |
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