Energiepreissteigerungen, finanzielle Förderung sowie verschärfte Energieeinsparverordnungen werden die Wärmegewinnung aus Abwasser zunehmend attraktiv machen und für eine schnell steigende Anzahl von Projekten sorgen. Mannheim hat mit dem Pumpwerk Ochsenpferch nun sein erstes Referenzobjekt - ein öffentliches Gebäude nach einem vermutlich ab 2019 geltenden Standard.
Die EU-Gebäuderichtlinie von 2010 verpflichtet die Mitgliedsstaaten, ab 2021 nur noch Niedrigstenergiegebäude als Neubauten zuzulassen. Als Niedrigstenergiegebäude definiert die EU 'ein Gebäude, das eine sehr hohe […] Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen […] gedeckt werden' [1]. Für öffentliche Gebäude soll dies bereits ab 2019 gelten [2]. Der Kanalanschluss, das letzte große Wärmeleck in Gebäuden, wird auch durch die bisherige Fassung der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 nicht gestopft. Immerhin verschwinden an dieser Stelle ca. 15 Prozent der Wärmeenergie eines Hauses älterer Bauart. Bezogen auf zukünftige Niedrigstenergiehäuser sind das vermutlich über 50 Prozent.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 02 - 2013 (Februar 2013) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 4,00 |
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