Die Überlassungspflicht für Gewerbeabfälle nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung

Die Diskussion über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz1 war und ist geprägt von der Auseinandersetzung um die Überlassungspflicht für Haushaltsabfälle und hierbei insbesondere um den Ausnahmetatbestand der 'gewerblichen Sammlung'. Dabei geriet ein anderer wichtiger Themenkreis in den Hintergrund: die Überlassungspflichtigkeit von Abfällen aus sonstigen Herkunftsbereichen, d.h. insbesondere von gewerblichen Siedlungsabfällen.

Die Tatsache, dass die Gewerbeabfälle nicht so sehr im Fokus der abfallrechtlichen Diskussion stehen, mag zunächst damit begründet sein, dass der Gesetzgeber mit der Regelung in § 17 Abs. 1 S. 2 und 3 KrWG die Rechtslage nach § 13 Abs. 1 S. 2 KrW-/ AbfG im Wesentlichen fortgeschrieben hat. Aufgrund der Anknüpfung der Überlassungspflicht für Gewerbeabfälle an die Abgrenzung zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung ergeben sich jedoch mittelbar aus den Neuregelungen des KrWG beim Verwertungsbegriff auch Auswirkungen auf die Reichweite der Überlassungspflicht.
In diesem Zusammenhang ist aktuell sehr umstritten, ob und inwieweit die grundsätzliche Zulassung der energetischen Verwertung von Abfällen in Müllverbrennungsanlagen durch den erweiterten Verwertungsbegriff in § 3 Abs. 23 KrWG die Überlassungspflicht für gewerbliche Siedlungsabfälle zurückdrängt. Denn während der EuGH eine energetische Verwertung von Abfällen in Müllverbrennungsanlagen mangels einer anlagenbezogenen Primärenergiesubstitution noch prinzipiell ausgeschlossen hatte,2 reicht nunmehr nach dem erweiterten Verwertungsbegriff in § 3 Abs. 23 KrWG auch eine Primärenergiesubstitution 'in der weiteren Wirtschaft' aus, die regelmäßig auch durch herkömmliche Müllverbrennungsanlagen nachgewiesen werden kann.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2013 (Februar 2013)
Seiten: 12
Preis: € 32,00
Autor: Dr. jur. Holger Thärichen
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.

Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.

Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.