Seit dem 1. Januar 2012 müssen laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 60 Prozent der anfallenden Wärme in Blockheizkraftwerken genutzt werden. Dies bedeutet auch für Betreiber von biogasbetriebenen KWK-Anlagen, dass sie gesetzeskonforme Wärmekonzepte für ihre Anlagen entwerfen und umsetzen müssen. In diesem Beitrag wird die Wirtschaftlichkeit solcher Wärmenutzungskonzepte verglichen.
Das Ziel des EEG ist es, den Anteil von Strom aus regenerativen Energien bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 Prozent anzuheben. Eine wichtige regenerative Energiequelle stellt hierbei das Biogas dar, das als Brennstoff in Blockheizkraftwerken für die Produktion von elektrischem Strom und Wärme dient. In der novellierten Fassung des EEG vom 1. Januar 2012 wird allerdings gefordert, dass die bei der Stromproduktion anfallende Wärme zu mindestens 60 Prozent genutzt werden muss. Wird dieser Wert nicht eingehalten, wird der im BHKW erzeugte Strom nicht nach den Vergütungssätzen des neuen EEG, sondern nach den aktuellen Preisen für Baseload-Strom an der Strombörse EEX in Leipzig vergütet. Die Anlage ist unter diesen Voraussetzungen nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 01 - 2013 (Januar 2013) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Jan Schymassek |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b
und 249c BauGB?
Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.
Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.