Für die Nutzung von Straßen durch Gas-, Wasser- oder Telekommunikationsleitungen gelten seit 2009 strengere Genauigkeitsanforderungen bei der Netzdokumentation. Für die Praxis ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die eingesetzten Vermessungstechniken und geophysikalischen Verfahren zur Leitungsortung einer genaueren Betrachtung in Bezug auf die Genauigkeitsanforderungen zu unterziehen und grabenlose Bauverfahren hinsichtlich der Dokumentation einzusortieren.
Mit dem Inkrafttreten des neuen DVGWArbeitsblattes GW 120 Ende 2010 sind neue Anforderungen an die Messgenauigkeit festgelegt worden, die dem derzeitigen Stand der eingesetzten Vermessungstechnologien angemessen Rechnung tragen. Notwendig wurde dies aufgrund strengerer behördlicher Auflagen durch die zuständigen Straßenbaulastträger. So ist in der Neufassung der ATB-BeStra (Allgemeine Technische Bestimmungen für die Benutzung von Straßen durch Leitungen und Telekommunikationslinie, Ausgabe 2008), Kapitel 5, Folgendes zur Genauigkeit der Vermessung festgehalten: 'Alle Maße sind mit einer Standardabweichung von 1 dm zu ermitteln'. Am 11. Mai 2009 wurde im 'Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau' Nr.5/2009 (VkBl. 2009 S. 346) durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Teil D 'Verund Entsorgungsleitungen' vorgegeben, dass 'beim Abschluss von Gestattungsverträgen zur Benutzung der Bundesfernstraßen durch Leitungen […] die ATB-BeStra ausdrücklich zu vereinbaren ist'. Neben der verbindlichen Anwendung der ATB-BeStra für Bundesstraßen und Autobahnen wird diese in der Regel auch den Vereinbarungen der Länder und Landkreise zur Nutzung der Landes- und Kreisstraßen zugrunde gelegt. Mit den im DVGW-Arbeitsblatt GW 120 aufgeführten Verfahren der Einmessung können die Genauigkeitsanforderungen erfüllt werden. Dies gilt insbesondere für das eingesetzte Equipment, zu dem auch das Bandmaß zu zählen ist. Wie Breitenstein ausgeführt hat, ergeben die Genauigkeitsanforderungen aus dem DVGW-Arbeitsblatt GW 120, übertragen über die 3σ-Regel auf das Aufmaß, eine notwendige Messgenauigkeit von < ± 0,07 m. Damit können auch einfache vermessungstechnische Arbeiten mit dem Bandmaß den behördlichen Genauigkeitsanforderungen genügen, vorausgesetzt das Personal verfügt über entsprechende Kenntnisse, wie sie z. B. in der GW-128-Schulungsmaßnahme vermittelt werden.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 01 - 2013 (Januar 2013) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dipl.-Geol. Udo Peth |
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