Anmerkung zum Beschluss des OVG Lüneburg vom 4.6.2012 - 10 ME 67/12
Mit der VO 1107/2009, die gem. ihrem Art. 84 letzter Satz ab 14.6.2011 anwendbar ist, ist für das bisherige deutsche Zulassungsverfahren eine gravierende Änderung erfolgt, nämlich die Koppelung des Endes der Produktzulassung an die Dauer der Genehmigung der in dem Produkt enthaltenen Wirkstoffe, Safener und Synergisten. Die Umstellungsphase von der bisher grundsätzlich für zehn Jahre erteilten Produktzulassung stellt national eine große Herausforderung dar, insbesondere, wenn national erneute Produktzulassungen (sog. Re-Registrierungen) zu bewältigen sind und der in dem betroffenen Produkt enthaltene Wirkstoff noch nicht gem. den Vorschriften der VO 1107/2009 erneut genehmigt worden ist.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | StoffR 05/2012 (Oktober 2012) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | RA Dr. Volker Kaus |
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