Die 'flexible' Ausgestaltung der Abfallhierarchie im KrWG durch einzelfallbezogene Ökobilanzierungen - unionsrechtskonform?

Entsorgungspflichtige stehen vor der zuweilen nicht leicht zu beantwortenden Frage, welche Entsorgungswege für die von ihnen zu verantwortende Verwertung oder Beseitigung von Abfällen rechtmäßigerweise zur Verfügung stehen. Galt nach der bisherigen Rechtslage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vereinfacht gesagt der Grundsatz 'Verwertung vor Beseitigung', lässt die nunmehr fünfstufige Abfallhierarchie in § 6 des am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) jedenfalls auf den ersten Blick vermuten, dass Entscheidungen über den Entsorgungsweg zukünftig differenzierter ausfallen müssen.

Ausgangspunkt für die Frage, welche Anforderungen die Entsorgungspflichtigen (Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) in Deutschland künftig beachten müssen, sind die Regelungen in §§ 6 bis 8 KrWG. Die in § 6 KrWG geregelten 'Grundsätze' der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung werden über die 'Grundpflichten' und ihre Konkretisierungen in §§ 7 und 8 KrWG für die Entsorgungspflichtigen verbindlich geregelt. Dabei wird das in § 6 KrWG angelegte Stufenverhältnis der Abfallhierarchie nicht unverändert in §§ 7 und 8 KrWG übernommen, sondern inhaltlich modifiziert. Im Mittelpunkt der bisherigen Diskussionen dieser Regelungen in der Literatur stand die sog. Heizwertklausel in § 8 Abs. 3 KrWG, deren Rechtmäßigkeit von der Europäischen Kommission in Zweifel gezogen wurde. Neben der umstrittenen Heizwertklausel hat die Kommission aber auch hinsichtlich eines weiteren Aspektes der Umsetzung der Abfallhierarchie in das KrWG rechtliche Zweifel angemeldet. Infrage gestellt wurde auch, ob der Ansatz einer einzelfallbezogenen Abwägung für den zu wählenden Entsorgungsweg die Prioritätenfolge der unionsrechtlichen Abfallhierarchie angemessen widerspiegelt. Diese Frage ist Gegenstand der nachfolgenden Betrachtung.
Da die betreffenden Regelungen des KrWG im Lichte der unionsrechtlichen Vorgaben und Anforderungen zu verstehen sind, soll zunächst der rechtliche Rahmen dargestellt werden, den das Unionsrecht für die Abfallhierarchie vorzeichnet (I.), bevor die Regelungen des KrWG, mit denen die Abfallhierarchie umgesetzt wird, näher beleuchtet und Umsetzungsdefizite aufgezeigt werden (II.). Sodann wird erörtert, welche Folgen sich aus einer Unionsrechtswidrigkeit dieser Regelungen ergeben (III.).



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 06 - 2012 (November 2012)
Seiten: 8
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Lutz Krahnefeld
Dr. Ruben Conzelmann
 
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