Den Schutz vor den Gefahren des Wassers und die Bewirtschaftung der Gewässer vermag der Mensch bis heute ausschließlich in der Gemeinschaft zu beherrschen. Der davon ausgehende genossenschaftliche Gedanke liegt der rechtlichen Idee der verbandlichen Wasserwirtschaft zu Grunde und hat seinen Niederschlag auch im Wasserverbandsgesetz gefunden.
In Zeiten raschen Wandels des Rechts und seiner gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sticht die auf ein gutes Jahrtausend zurückblickende Idee der verbandlichen Aufgabenwahrnehmung in der Wasserwirtschaft in besonderer Weise hervor. Ihr genossenschaftliches Grundkonzept beeindruckt durch eine zeitlose Schlichtheit, die alle Zeitläufte zwischen der mittelalterlichen Feudalordnung und der postmodernen europäischen Demokratie ohne tiefgreifende Strukturveränderungen überdauert hat. Ein Bedarf großer rechtlicher oder politischer Neuentwürfe ist vor diesem Hintergrund heute nicht zu erkennen. Allerdings unterliegt das besondere Konstrukt genossenschaftlicher Aufgabenerfüllung in öffentlich-rechtlicher Verfasstheit heute neuartigen und noch nicht abschließend bewältigten Herausforderungen, die in erster Linie auf das europäische Umwelt- und Wirtschaftsrecht zurückzuführen sind. Die dem deutschen Recht eigene, in den anderen Staaten der EU aber so nicht durchgängig verfolgte Trennung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Recht erlegt dem hiesigen Wasserverbandsrecht eine gesteigerte Erklärungslast auf, zwingt aber keineswegs zu materiellen Systemänderungen. Vielmehr kann die Besinnung auf den Kerngedanken verbandlicher Wasserwirtschaft dazu beitragen, die Positionierung der Verbände im Unionsrecht zu stärken und sich gegen den Versuch ökologischer und ökonomischer Grenzverschiebungen und Relativierungsgefahren zu wappnen.
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| Quelle: | Wasser und Abfall 07-08/2012 (Juli 2012) |
| Seiten: | 5 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | Prof. Dr. Michael Reinhardt |
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