Herausforderungen des heutigen wasserbaulichen Versuchswesens mit drei Beispielen

Die meisten technischen Universitäten oder Hochschulen, welche Bauingenieure ausbilden, verfügen seit annähernd 100 Jahren über wasserbauliche Laboratorien. Darin werden mittels physikalischer Modellierung Elemente von Talsperren, Wasserkraftwerken oder Hochwasserschutz-Maßnahmen überprüft und optimiert. Mehrmals wurde dieser klassischen Methode bereits das Ende vorausgesagt, trotzdem sind die Versuchsanstalten ausgebucht. Die Autorenumreißen den Wandel der Branche und geben drei Beispiele dazu.

Das wasserbauliche Versuchswesen ist auch rund 100 Jahre nach der Gründung der großen Laboratorien gefragt. Die meisten der heute erstellten Talsperren, Wasserkraftwerke oder Hochwasserschutzprojekte durchlaufen im Rahmen ihrer Konkretisierung eine oder mehrere Phasen der physikalischen Modellierung. Seit einigen Jahrzehnten wird diese durch numerische Simulationen unterstützt, wodurch ein zweites, ergänzendes Instrument zum Strömungsverständnis zur Verfügung steht.
Gleichzeitig ist das wasserbauliche Versuchswesen ebenso wie der gesamte Planungsprozess einem steten Wandel unterworfen. Nebst dem allgemeinen Zeit- und Kostendruck finden immer neue Instrumente und hydraulische Szenarien Eingang in die Modellierung und erhöhen zunehmend den Anspruch an die Versuchsanstalten. Die hybride Modellierung ist zur Regel geworden und die Versuchsingenieure sind zunehmend auch Experten in Informatik und Regelungstechnik. Drei Fallbeispiele umreißen diesen Wandel kurz, nämlich
 
1) die hybride Modellierung zur Nutzung der kombinierten individuellen Stärken der Methoden,
2) die Komplexität der Modellierung dynamischer Prozesse mit dem entsprechenden technischen Aufwand und
3) das Validieren von innovativen Konzepten mit flexibler Modellauslegung.
 
Neben der Bedeutung der wasserbaulichen Laboratorien für die Planungsindustrie bzw. für den sicheren und effizienten Betrieb von konkreten Wasserbauten gilt es auch deren Wichtigkeit für die Grundlagenforschung herauszustreichen. Gemäß dem Eindruck der Autoren basieren die meisten wissenschaftlichen Publikationen in anerkannten Fachzeitschriften nach wie vor auf Daten, welche im physikalischen Modell erhoben wurden.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 7-8 / 2012 (Juli 2012)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Dr. Giovanni De Cesare
Dr. Michael Pfister
Milad Daneshvari
Dr. Martin Bieri
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b und 249c BauGB?

Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.

Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.