Irrungen und Wirrungen

Warum die Bezeichnung Kreislaufwirtschaft täuscht und die Verantwortung der Kommunen in der Abfallwirtschaft gestärkt werden sollte

Mit dem Gesetz über die Beseitigung von Abfallstoffen (AbfG) vom 7. Juni 1972 wurde das Entsorgungsgeschehen in Deutschland erstmalig rechtlich geregelt. Das Gesetz wurde in den folgenden Jahren mehrfach novelliert und vom Abfallbeseitigungsgesetz zum Abfallwirtschaftsgesetz (AbfG) vom 27. August 1986 entwickelt. Mit der Novellierung vom 27. September 1994 erhielt das Gesetz die Bezeichnung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), wodurch die Verantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten dokumentiert werden sollte. Am 1. Juni 2012 ist dann das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für Deutschland in Kraft getreten, mit dem die Europäische Abfallrahmenrichtlinie vom 19. November 2008 in nationales Recht umgesetzt wurde. Mit der Streichung des Abfallbegriffs aus dem Namen des deutschen Gesetzes soll offensichtlich der Eindruck vermittelt werden, dass der früher geltende Anspruch des umweltschonenden und hygienischen Umgangs mit Abfällen zu Gunsten der vollständigen Abfallvermeidung und -verwertung - Stichwort: Null-Abfallgesellschaft - in den Hintergrund getreten ist. Dieser Anspruch geht ebenso an der Realität vorbei wie die Annahme, dass der Ansatz für die primäre Aufgabe der Abfallentsorgung, der mit dem neuen Namen des Gesetzes formuliert wurde, zielführend sein könnte. Im Vordergrund der Abfallentsorgung muss die Daseinsvorsorge stehen, also der langfristige Umwelt- und der Gesundheitsschutz. Im Gesetzestext, der 72 Paragraphen umfasst, kommt das Wort Kreislaufwirtschaft nur in elf Paragraphen vor (§§ 1, 3, 7, 10, 11, 12, 17, 23, 25, 26 und 56). Die meisten Bestimmungen beziehen sich auf den Umgang mit Abfällen.
 
Foto: Fotolia



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 (Oktober 2012)
Seiten: 5
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.

Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.

In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.