Ingenieurbüros müssen vielfältigen planerischen Anforderungen genügen. Oberstes Ziel ist grundsätzlich, ein in allen Kriterien optimales Bauwerk zu planen und zu realisieren. In einem Spannungsfeld vielfältiger z. T. konträrer Interessen Dritter muss der Planer den für seinen Auftraggeber 'goldenen' Weg finden.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit der letzten Neufassung vom 18.08.2009 war bereits Thema im 1. Teil des Fachartikels. Darin ging es um grundsätzliche und allgemeine Fragen zur HOAI. In diesem Teil soll die Anwendung der HOAI detaillierter am Beispiel eines Ingenieurbauwerks dargestellt, aber auch Grenzen und Konfliktpotenziale aufgezeigt werden. Bei allen nach HOAI beauftragten Leistungen ist die genaue Kenntnis der Leistungsbilder und des Leistungsumfangs für beide Parteien, Auftraggeber und beauftragter Ingenieur, wesentlich. Unkenntnisse bei beiden Parteien können zu Problemen und Streitigkeiten führen. Auch hier gilt der in Teil 1 dargelegte Hinweis, dass die Güte der Teamleistung wesentlich über das Endprodukt mitentscheidet.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 10 - 2012 (Oktober 2012) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 7,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Peter Walter |
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