Die Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie im Rahmen der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das Ende der Zuteilung von kostenlosen CO2-Zertifikaten im Rahmen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2013- 2020 und die anstehende Verschärfung der Grenzwerte der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung führen zu steigenden Anforderungen an die Mitverbrennung. Zu den Anforderungen zählen die genaue Bestimmung der Brennstoff- und Materialeigenschaften in Ersatzbrennstoffen sowie der Nachweis der schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung.
Die Gütesicherung von Sekundärbrennstoffen gewährleistet eine hochwertige Verwertung durch ein hohes CO2-Einsparpotential und eine hocheffiziente Nutzung der im Abfall enthaltenen Energie durch die Mitverbrennung in Kraft- und Zementwerken. Im Rahmen der neuen rechtlichen Regelungen kann die Gütesicherung als 'Nachweisinstrument' herangezogen werden. Durch den zurzeit stattfindenden Umbruch in der Rechtslage werden auf die Abfallwirtschaft zahlreiche Veränderungen zukommen. Für die Ersatzbrennstoffbranche ist hier nicht nur mit Veränderungen durch die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sondern auch durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz sowie durch die Novelle der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung zu rechnen. Im vorliegenden Beitrag soll speziell auf die daraus resultierenden Anforderungen aber auch auf Chancen für die Mitverbrennung sowie die Möglichkeit der Qualitätssicherung als 'Nachweis'- Instrument, eingegangen werden. Anhand von CO2-Kennzahlen und weiteren Faktoren, wie dem hohen biogenen Anteil und der energieeffizienten Nutzung von Sekundärbrennstoffen in Kraft- und Zementwerken, wird die 'Hochwertigkeit' der Mitverbrennung von gütegesicherten Sekundärbrennstoffen dargestellt.
Copyright: | © Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung ASA e.V. |
Quelle: | 9. Recyclingtage 2012 (September 2012) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Julia Geiping Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme |
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