Im Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde als Zielvorgabe für die stoffliche Verwertung von Siedlungsabfällen eine Recyclingquote von 65 % ab 2020 festgelegt. Die stoffliche Verwertung hat Vorrang vor einer energetischen Verwertung und thermischen Behandlung der Abfälle. In der Abfallbilanz wurde für 2009 eine Recyclingquote von 63 % ausgewiesen. Eine Erhöhung der Quote um 2 %-Punkte innerhalb der nächsten 8 Jahre erscheint vordergründig leicht realisierbar, vorausgesetzt die Methoden und Ansätze zur Bestimmung der Quote werden nicht verändert.
Neben der Recyclingquote weist das statistische Bundesamt eine Verwertungsquote aus, in der neben der stofflichen auch die energetische Verwertung von Abfällen enthalten ist. Die Ermittlung dieser Quoten basiert auf der abfallstatistischen Erhebung des Bundes, aus der letztlich die Abfallbilanz erstellt wird. Nach bisherigem Stand wurde die Recyclingquote anhand der Inputmengen in die Anlagen ermittelt, die als Anlagen zur stofflichen Verwertung erfasst sind. Anfallende Sortierreste werden dabei nicht in Betracht gezogen. Die Zuordnung der Anlagen nach Beseitigung oder Verwertung erfolgte bisher überwiegend durch den Ausfüllenden des Erhebungsbogens, d. h. durch Selbsteinstufung des Anlagenbetreibers unter Berücksichtigung des Hauptzwecks der Anlage, tlw. wohl auch in Abstimmung mit den Landesämtern. Dabei erfolgt die Zuordnung auf Länderebene nicht nach einheitlichen Kriterien. Durch neue Vorgaben zur Zuordnung von Anlagen zu D- und R-Verfahren werden sich die Recycling- und Verwertungsquoten verändern. Diese Veränderungen basieren allein auf statistischen Mengenverschiebungen und lassen keine Rückschlüsse auf die Entwicklung der tatsächlichen Verwertung zu. Eine weitere statistische Veränderung der berechneten Quoten kann eintreten, wenn als Bezugsgröße nicht mehr wie bisher die angelieferte Abfallmenge, sondern die davon tatsächlich verwertete Menge in die Berechnung der Recyclingquote eingehen sollte.
Copyright: | © Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung ASA e.V. |
Quelle: | 9. Recyclingtage 2012 (September 2012) |
Seiten: | 20 |
Preis: | € 10,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Ketel Ketelsen Dr.-Ing. Nicole Fischer |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.