Im Entwurf zur Novellierung der BioAbfV (BMU, 2011) wurden die erforderlichen Temperaturen und Verweilzeiten zur Sicherstellung der Hygienisierung der Substrate für die thermophile Vergärung überarbeitet. Grundlage hierfür waren unter anderem sowohl neue und geänderte rechtlicher Vorschriften des EU-Rechts über die tierischen Nebenprodukte und des Düngerechts, als auch Praxiserfahrungen seit Inkrafttreten der Verordnung und neue Forschungsergebnisse zur Hygienisierung von Bioabfällen.
Die Prozessprüfung muss dabei so vorgenommen werden, dass über einen zusammenhängenden Zeitraum (der sogenannten Mindestverweilzeit) die geforderte thermophile Behandlungstemperatur von mindestens 50 °C auf die gesamten Substrate einwirkt. Die seuchen- und phytohygienische Unbedenklichkeit der Gärsubstrate ist dabei durch eine direkte Prozessprüfung zu überprüfen und nachzuweisen. BEKON hat ihr patentiertes Fermenter-Heizsystem weiterentwickelt und konnte im Jahr 2010 die weltweit erste Batch-Trockenfermentationsanlage, welche die Hygienisierung des Materials im Fermenter ermöglicht, in Spiez in der Schweiz erfolgreich in Betrieb nehmen. Die Anlage konnte die erforderlichen Temperaturen und die geforderte Hygienisierung der Substrate im Fermenter problemlos nachweisen. Mit der weiterentwickelten thermophilen BEKON-Trockenfermentation steht damit ein Verfahren zur Verfügung, welches die sichere Hygienisierung der Gärsubstrate bereits im Fermenter erlaubt. Der ansonsten erforderliche Betriebs- und Überwachungsaufwand bei der aeroben Nachbehandlung der Gärreste entfällt. In der anschließenden Kompostierung führt dies zu einer erheblichen Vereinfachung in der Prozessüberwachung bei der Behandlung von Bioabfällen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 24. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2012 (April 2012) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 4,50 |
Autor: | Dr. Rolf Liebeneiner Dipl.-Phys. Ing. (FH) Peter Lutz |
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