Eckpunkte des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG, AbfRRL) in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert. Ziel des neuen Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen. Gleichzeitig soll durch die Übernahme EU-rechtlicher Begriffe und Definitionen sowie die Präzisierung zentraler Regelungen die praktikable und rechtssichere Anwendung des Gesetzes erleichtert werden. Zudem werden unnötige Bürokratielasten abgebaut und verschiedene Regelungen vollzugstauglicher ausgestaltet.

2. Zentrale Inhalte:
2.1 EU-rechtlich harmonisierte Begriffsbestimmungen
Ein neuer Anwendungsbereich (§ 2 KrWG) und EU-rechtlich harmonisierte Begriffsbestimmungen (§ 3 KrWG) sorgen für mehr Rechtssicherheit und eine erleichterte Anwendung des Gesetzes. Darüber hinaus gibt es erstmals Regelungen zu den praxisrelevanten Fragen der Abgrenzung von Abfall und Nebenprodukt (§ 4 KrWG) sowie zum Ende der Abfalleigenschaft (§ 5 KrWG). Das Gesetz legt auf der Grundlage
des EU-Rechts auch fest, ob eine Müllverbrennungsanlage den 'Verwerterstatus' erhält.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 24. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2012 (April 2012)
Seiten: 5
Preis: € 2,50
Autor: Ministerialrat Dr. Frank Petersen
 
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