Am 1.6.2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz als Nachfolgegesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Kraft getreten, welches in den §§ 11,12 KrWG Regelungen zur Entsorgung von Bioabfällen enthält.1 Bereits seit dem 1.5.2012 gilt die neue Bioabfall-Verordnung2, welche die Verwertung von Bioabfällen regelt. Die neue Bioabfall- Verordnung beruht verordnungstechnisch noch auf § 8 Abs. 1 und 2 KrW-/AbfG (ab dem 1.6.2012: § 11 Abs. 2 und 3 KrWG). Hintergrund für die Änderung der Bioabfall- Verordnung war insbesondere der PFT-Skandal, der sich im Jahr 2006 im Sauerland (NRW) ereignet hatte, wo auf
landwirtschaftlich genutzten Flächen ein Klärschlammkomcpost-Gemisch eines privaten Gemischherstellers aufgebracht worden war, welches unter anderem PFT enthielt. Hierdurch wurde insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung massiv gefährdet und die damit verbundenen finanziellen
Folgelasten wirken sich bis heute noch aus.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 04 - 2012 (Juli 2012) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. jur. Peter Queitsch |
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