Energetische Nutzung von Pferdemist

Auf der Suche nach Alternativen zu der Nutzung fossiler Ressourcen und Energieträger werden heute neben den nachwachsenden Rohstoffen vermehrt organische Reststoffe aus der Tierhaltung als Rohstoff für die energetische und stoffliche Nutzung herangezogen. Zu diesen Reststoffen aus der Tierhaltung zählen Rinder-, Schweine- oder Hühnermist bzw. -gülle und Pferdmist. Aufgrund der stetig wachsenden Verbreitung des Reitsports in Deutschland [2] steigt besonders die Anzahl der Pferde und Reitställe und damit auch die Menge des Pferdemists deutlich an [7]. Vor allem in Ballungsräumen kommt es durch die kostenintensive Entsorgungsproblematik zur Verknappung von Lagerflächen und mangelnden Möglichkeiten der Entsorgung.

 Als Pferdemist bezeichnet man grundsätzlich die Mischung aus Exkrementen der Tiere (fest und flüssig) in Verbindung mit einem Bindemedium wie Stroh oder Sägespäne sowie Rückstände von Futtermitteln wie z.B. Heu. Jedoch ist Pferdemist, aufgrund der stark schwankenden Zusammensetzung, des dezentralen Anfalls und dem hohen Strohanteil ein zurzeit kaum untersuchtes und daher schwer zu verwertendes Material. Auf Grund der langen, faserigen und festen Struktur des Strohs sind große Verweilzeiten in den Fermentern nötig, was die Wirtschaftlichkeit von herkömmlichen biogenen Verfahren in Frage stellt. Zudem sind klassische Rührwerke für die feste Struktur nicht geeignet und es kann zu einem Rührwerksbruch kommen. Des Weiteren stellt Stroh aufgrund seines hohen Anteils an Lignin und Cellulose einen hohen Anspruch an die Prozessbiologie [4]. Eine weitere Herausforderug stellen der hohe Ammoniak-Eintrag und die stark schwankende Zusammensetzung dar. In Deutschland existiert eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen, welche Einfluss auf die Verwertung von Pferdemist haben. Besonders von Interesse ist das Wasserhaushaltsgesetz, welches die Lagerbedingungen regelt, das Düngegesetz/Düngeverordnung bezüglich der möglichen Flächenkompostierung, sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Biomasseverordnung (BiomasseV) bezüglich der energetischen Nutzung. Gemäß der aktuellen Gesetzeslage sollte Pferdemist als nachwachsender Rohstoff angesehen werden; jedoch arbeiten viele Behörden noch mit der EU-Verordnung Nr. 1069/2009 und dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/ AbfG), mit welchen die Ressource als 'Abfall' eingestuft und so die Verwertung deutlich erschwert wird.



Copyright: © Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. (DGAW)
Quelle: 2. Wissenschaftskongress März 2012 - Rostock (März 2012)
Seiten: 5
Preis: € 2,50
Autor: Dipl.-Ing. Saskia Oldenburg
Florian Haberland
Prof. Dr.-Ing. Kerstin Kuchta
 
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