Rahmenbedingungen für den Bau Europas größter Fischaufstiegsanlage am Nordufer des Wehres Geesthacht

Die Vattenfall Europe Generation AG stand vor der Aufgabe, im Zusammenhang mit den vorgesehenen Fischschutzmaßnahmen an der Kühlwasserentnahme des Kraftwerkes Moorburg weitere Maßnahmen zum Schutz der Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie umzusetzen. Als Maßnahme zur Schadensbegrenzung wurde eine Fischaufstiegsanlage am 30 km stromaufwärts gelegenen Wehr Geesthacht errichtet. In Anbetracht der komplexen Standortbedingungen wurde ein transdiziplinäres Planungsteam gebildet, das sich konsequent am Stand der Technik orientierte, um eine möglichst hohe Effizienz der Fischaufstiegsanlage zu gewährleisten. Die Plangenehmigung für die Errichtung der Anlage wurde am 16. Oktober 2009 erteilt. Die Inbetriebnahme erfolgte nach 16 Monaten Bauzeit im August 2010.

Die Vattenfall Europe Generation AG baut in Hamburg-Moorburg ein neues Kohlekraftwerk. Das erforderliche Kühlwasser wird der Süderelbe entnommen. Die wasserrechtliche Erlaubnis hierzu erteilte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bescheid vom 30. September 2008, zuletzt geändert am 21. Januar 2011. Bestandteil des Erlaubnisbescheides sind umfangreiche Nebenbestimmungen und Benutzungsbedingungen, die u. a. sicherstellen sollen, dass Schädigungen von Fischen durch die Wasserentnahme minimiert werden. Durch die Errichtung einer neuen Fischaufstiegsanlage (FAA) am Nordufer der ca. 30 km stromauf des Kraftwerksstandortes gelegenen Staustufe Geesthacht soll zudem sichergestellt werden, das die Kühlwasserentnahme keine Auswirkungen auf die Populationen der zwischen Nordsee und Mittelelbe wandernden FFH-Arten (Maifisch, Lachs, Schnäpel, Fluss- und Meerneunauge) entfaltet. Zum Nachweis der Wirksamkeit der vorgesehenen Fischschutzmaßnahmen wurde ein fischökologisches Monitoring für die Kühlwasserentnahme des Kraftwerkes Moorburg und die FAA (Anmerkung: Das Monitoring schließt auch die am Südufer der Staustufe vorhandene FAA ein) in Geesthacht festgelegt, das in Umfang und Dauer alle bisherigen fischökologischen Untersuchungen übertrifft, die jemals in Deutschland durchgeführt wurden. Anhand der Ergebnisse des Monitorings an den oben genannten Anlagen ist zu überprüfen, ob die im Erlaubnisbescheid enthaltenen Vorgaben eingehalten werden. Demnach müssen unter Berücksichtigung der in Moorburg getöteten Angehörigen der FFH-Arten an der neuen FAA Nord in Geesthacht zusätzlich halb so viele Exemplare aufsteigen wie an der Südanlage: Wird das Ergebnis dieser Bilanzierung im Monitoringzeitraum nicht nachgewiesen, behält sich die Genehmigungsbehörde eine Reduzierung der Wasserentnahmemenge im Kraftwerk Moorburg vor. Darüber hinaus sind die Ursachen zu ermitteln und abzustellen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 4 / 2012 (April 2012)
Seiten: 6
Preis: € 10,90
Autor: Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Menzel
Dr. Ulrich Schwevers
 
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