Das bisher geltende Pflanzenschutzgesetz ist mit Art. 1 Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes vom 6.2.20122 vollständig überarbeitet worden. Es ist gemäß Art. 9 Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes am 14.2.2012 in Kraft getreten. Ursprünglich war geplant, das Gesetz bis zum 14.6.2011 zu verabschieden.
Damit hätte der Gesetzgeber einerseits zum Termin des Wirksamwerdens der VO 1107/20093 gemäß deren Art. 84 letzter Satz und andererseits zum Zeitpunkt des Umsetzungszeitpunkts der Richtlinie 2009/128/EG4 zum 26.11.20115 gemäß deren Art. 23 Abs. 1 UA 1 vollständig die erforderlichen nationalen Vorschriften in Kraft setzen können. Wegen intensiver Beratungen des Referentenentwurfs auf Ministeriumsebene im Vorfeld des Regierungsentwurfs verzögerte sich allerdings das Gesetzgebungsverfahren, womit insbesondere zur Sicherstellung der Verwaltungsabläufe bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ein nationales Übergangsgesetz erforderlich wurde. Das nunmehr verabschiedete neue PflSchG dient u.a. der Umsetzung von bzw. der Anpassung an folgende(r) Rechtsakte der Europäischen Union: - Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, - Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, - Richtlinie 2009/127/EG zur Änderung der Maschinenrichtlinie zur Ausbringung von Pestiziden, - Verordnung 1185/2009 über Statistiken zu Pestiziden, - Verordnung 547/2011 hinsichtlich der Kennzeichnungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel. Auf Grund der Ablösung des bisherigen Pflanzenschutzgesetzes dient das Gesetz auch der Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union, die bereits mit diesem Gesetz in nationales Recht umgesetzt worden sind und
weiterhin Bestand haben.
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| Quelle: | StoffR 02/2012 (April 2012) |
| Seiten: | 10 |
| Preis: | € 25,00 |
| Autor: | RA Dr. Volker Kaus |
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