Internationales Hochwasserrisikomanagement - zwischen Information und Harmonisierung

Deutschland ist an sechs internationalen Flussgebietseinheiten beteiligt. Für diese erfordert die Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie grenzüberschreitende Abstimmungen mit den Nachbarstaaten. Im November 2010 fand der II. Bund/Lander-Workshop zu Anforderungen an die grenzüberschreitende Hochwasserrisikomanagementplanung mit Vertretern und Vertreterinnen des Bundesumweltministeriums, der deutschen Länder, der internationalen Kommissionen zum Schutz der Flüsse sowie interessierter Nachbarstaaten statt.

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) wurde am 23. Oktober 2007 verabschiedet. Sie wurde gemäß der Verpflichtung in Art. 17 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts (Wasserhaushaltsgesetz, WHG) - amtliche Fassung vom 31. Juli 2009 - in nationales Recht umgesetzt. Dieses Gesetz trat zum 1. Marz 2010 in Kraft. Die HWRM-RL verfolgt den Zweck, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung von hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.
Um den Prozess der Umsetzung der HWRM-RL in grenzüberschreitenden Flusseinzugsgebieten frühzeitig und zielgerichtet zu unterstützen, wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) der II. Bund/ Lander-Workshop zum Thema 'Anforderungen an die grenzüberschreitende Hochwasserrisikomanagementplanung' vom 16. bis 17.11.2010 in Berlin durchgeführt. Zusätzlich zu den Teilnehmern aus Bund und Ländern nahmen Vertreter und Vertreterinnen - nachfolgend vereinfachend Vertreter - der internationalen Kommissionen zum Schutz der Flüsse sowie interessierter Nachbarstaaten teil. Der Workshop ermöglichte einen intensiven Erfahrungsaustausch insbesondere im Hinblick auf die Abstimmung und Harmonisierung des Prozesses zur Umsetzung der HWRM-RL in Deutschland. Durch die Teilnahme von Vertretern aus den Nachbarstaaten (Niederlande, Schweiz, Österreich) konnten bereits frühzeitig wertvolle Erfahrungen und Sichtweisen über die Grenzen Deutschlands hinaus ausgetauscht werden und im Einzelnen spezifische Fachthemen detailliert diskutiert werden.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 11 / 2011 (November 2011)
Seiten: 6
Preis: € 10,90
Autor: Dipl.-Ing. Meike Gierk
Dipl.-Volksw. Thomas Stratenwerth
Dr.-Ing. Peter Heiland
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Europäische Rechtsvorgaben und Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.

Vom Gärrest zum hochwertigen Gärprodukt - eine Einführung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Auch mittel- bis langfristig steht zu erwarten, dass die Kaskade aus anaerober und aerober Behandlung Standard für die Biogutbehandlung sein wird.

Die Mischung macht‘s - Der Gärrestmischer in der Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Zur Nachbehandlung von Gärrest aus Bio- und Restabfall entwickelte Eggersmann den Gärrestmischer, der aus Gärresten und Zuschlagstoffen homogene, gut belüftbare Mischungen erzeugt. Damit wird den besonderen Anforderungen der Gärreste mit hohem Wassergehalt begegnet und eine effiziente Kompostierung ermöglicht.