Die Wasserrahmenrichtlinie hat das Ziel, den 'guten ökologischen Zustand' in einem Wasserkörper zu erreichen. Hierzu wird die Qualität des Lebensraums für Tiere und Pflanzen bewertet. Am Beispiel der Wiederansiedlung der Wanderfische im Rhein zeigt sich, dass der Erfolg einzelner Maßnahmen, wie Fischauf- und -abstiegsanlagen, wesentlich davon abhängt, ob man das Gesamtsystem des Gewässers berücksichtigt hat.
Seit 2003 ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht nur eine Europäische Richtlinie (2000/60/EG), sondern auch in den deutschen Wassergesetzen des Bundes und der Länder verankert. Während zur Bewertung des Zustands von Gewässern früher überwiegend chemische Parameter herangezogen wurden, erfolgt dies in der WRRL erstmals anhand der im Gewässer auftretenden Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen. Dabei werden die einzelnen Gewässer zu kleinen Einzugsgebieten, sogenannten Wasserkörpern, zusammengefasst und bewertet. Alle aufgrund der WRRL zu treffenden Maßnahmen haben das Ziel, mindestens den 'guten ökologischen Zustand' eines Wasserkörpers zu erreichen. Viele der z. B. in Baden-Württemberg bei der Bestandsaufnahme im Jahr 2005 bewerteten Wasserkörper erreichten dieses Ziel nicht. Mit der häufig aufgestellten Forderung nach Durchgängigkeit, funktionierenden Fischauf- und -abstiegen sowie Strukturaufwertungen der Gewässer erreicht man allein noch keinen guten ökologischen Zustand der Wasserkörper. Vielmehr müssen die Gewässer als Gesamtsystem betrachtet und die Lebensräume der Organismen berücksichtigt werden.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 10 / 2011 (Oktober 2011) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Ute Schneider-Ritter |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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