Das neue Wasserentnahmeentgelt in Sachsen-Anhalt

Als 12. Bundesland hat Sachsen-Anhalt zum 1.1.2012 ein Wasserentnahmeentgelt eingeführt. Die neue Abgabe fügt sich in eine überaus heterogene Landschaft aus Entnahmeabgaben der Länder ein. Die in Sachsen-Anhalt gewählte Abgabenkonstruktion wird im Vergleich zu anderen Länderregelungen beleuchtet. Dabei ist ihr Beitrag zur Ressourcenschonung ebenso von Bedeutung wie die Finanzierungswirkung.

Wasserentnahmeabgaben zielen auf eine vorsorgeorientierte Reduzierung des mengenmäßigen Ressourcendrucks auf Wasserkörper. Sie sind damit Instrument einer 'nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung', wie es der Bundesgesetzgeber in § 1 WHG als Ziel der Gewässerschutzpolitik formuliert. Ihre Erhebung ist daher gerade nicht an einen akuten 'Wassernotstand' gekoppelt; der Verweis auf ein ausreichendes globales Dargebot erübrigt daher mitnichten ökonomische Knappheitssignale im Rahmen der Vorsorge: Wasserentnahmeentgelte signalisieren nämlich den Entnehmern von Wasser aus dem natürlichen Wasserkreislauf - sowie den mit ihnen durch Überwälzung der Kosten verknüpften Akteuren - die ökonomische Knappheit des Gutes Rohwasser. Diese drückt sich in den ökologischen und ökonomischen Alternativkosten der Entnahme aus (z. B. vermiedener Wasserstress) und darf nicht mit 'Wassermangel' verwechselt werden. Derartige Wasserentnahmeabgaben setzen damit ökonomische Anreize im Rahmen einer Ressourcenvorsorge, die angesichts des voranschreitenden Klimawandels auch in Deutschland noch an Bedeutung gewinnen dürfte.
Ein Wasserentnahmeentgelt gibt aber nicht nur zu unmittelbaren Verhaltensänderungen seitens der Entnehmer Anlass zum Zwecke der Vermeidung von Zahlungen (sog. Substitutionseffekte); das Zahlenmüssen selbst, also die Belastung der verbleibenden Restnutzungsmenge, löst seinerseits wichtige Lenkungswirkungen aus (sog. Einkommenseffekte: Verteuerung der verbleibenden Ressourcennutzung, Weiterwälzung im Preis, Innovationsanreize etc.). Diese oftmals übersehenen Einkommenseffekte durch den Kaufkraftentzug bei den Entnehmern spiegeln sich aus der Sicht der öffentlichen Hand zugleich als Haushaltseinnahmen. Diese stellen dem lenkenden Vorsorgeinstrument zugleich Finanzierungseffekte bei, welche ihrerseits für den Gewässerschutz genutzt werden können.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 03/2012 (März 2012)
Seiten: 7
Preis: € 10,90
Autor: Prof. Dr. Erik Gawel
 
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