Die Auswertung der Untersuchungen auf Legionellen in öffentlichen Gebäuden einer Großstadt zeigt die klare Temperaturabhängigkeit der Befunde. Seit dem 1. November 2011 sind gemäß der geänderten Trinkwasserverordnung Untersuchungen sowohl in öffentlichen als auch in gewerblichen Gebäuden gefordert.
Nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) [1] dürfen im Trinkwasser Krankheitserreger nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Zu diesen Krankheitserregern gehört auch die Bakteriengattung Legionella. Sie umfasst derzeit 51 beschriebene Arten mit insgesamt 73 Serogruppen [2]. Die bekannteste Art, Legionella pneumophila, gilt als Hauptverursacher der meisten Legionellen- Erkrankungen beim Menschen. In den Industrieländern zählt die Legionellose zu den häufigsten wasserassoziierten Infektionskrankheiten. Da sich Legionellen in erwärmtem Trinkwasser unter bestimmten Umständen sehr stark vermehren können, hat das Legionellen-Monitoring hier einen hohen Stellenwert. Um den gesundheitlichen Gefahren einer Legionelleninfektion Rechnung zu tragen, gibt es zum Parameter Legionellen in der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001 in der Fassung vom 3. Mai 2011, hier TrinkwV 2011) [3], die zum 1. November 2011 in Kraft trat, neue Regelungen. Der vorliegende Beitrag enthält eine allgemeine Übersicht zu Legionellen und zu den gesetzlichen Grundlagen sowie eine Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit Legionellen in öffentlichen Gebäuden.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 12 - 2011 (Dezember 2011) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dr. rer. nat. Michael Hügler Dr. Ing Beate Hambsch |
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