Mit einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien steigt der Bedarf an Stromnetzen und -speichern. Der Stromnetzausbau muss bereits heute stattfinden und wird im zukünftigen System an Wichtigkeit gewinnen. Im Bereich der Speicher werden unterschiedliche Technologien für unterschiedliche Systemaufgaben benötigt. Ungeklärt ist nicht zuletzt die technologische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit von Langfristspeichern. Die Speicherung von Strom im Gasnetz erscheint hierbei als aussichtsreichste Option, die jedoch noch Entwicklungsbedarf aufweist. Die effiziente Verbindung von erneuerbarer Strom erzeugung, intelligenter Infrastruktur und flexiblen Speichern ist neben der Flexibilisierung der Nachfrageseite essenziell für das deutsche Energiesystem nach der Energiewende.
Die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zum Ausstieg aus der Kernenergie erfordern einen grundlegenden Wandel des Energiesystems. Nach dem 2010 von der Bundesregierung beschlossenen Energiekonzept soll der Anteil von Strom aus Wind, Sonne und Biomasse am deutschen Bruttostromverbrauch bis 2050 auf 80 Prozent steigen. Zusätzlich hat die Bundesregierung am 6. Juni 2011 das Eckpunktepapier für die beschleunigte Energiewende verabschiedet. Deutschland wird bis Ende 2022 vollständig auf die Stromerzeugung aus Kernkraftwerken verzichten. Der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll von 20 Prozent im Jahr 2011 auf mindestens 35 Prozent bis zum Jahr 2020 steigen. Die Stromerzeugung aus Windenergie in Deutschland soll sowohl im Onshore- als auch im Offshore-Bereich deutlich ausgebaut werden. Die Wind-Offshore-Leistung soll sich laut BMU-Leitszenario 2010 auf rund 39 GW bis zum Jahr 2050 erhöhen, zur Jahresmitte 2011 waren in Nord- und Ostsee insgesamt 51 Anlagen mit einer Leistung von fast 200 MW installiert. Die fluktuierende Einspeisung und Integration der erneuerbaren Energien aus Windenergie und Fotovoltaik stellt dabei die größte Herausforderung dar.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 12 - 2011 (Dezember 2011) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Stephan Kohler |
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Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
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In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.
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