Das Düngemittelrecht stellt die letzte "filternde Einheit" vor dem Boden dar. Neben der Ernährung von Nutzpflanzen sind die Bodenfruchtbarkeit und die Vorsorge im Hinblick auf die Abwehr von Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für den Naturhaushalt wesentliche Ziele des Düngemittelrechts. Stoffe, die mit der Zweckbestimmung als Düngemittel, Bodenhilfsstoff oder Kultursubstrat in den Verkehr gebracht und angewandt werden sollen, müssen zugelassen sein. Die Zulassung kann auf EU-Ebene oder nach nationalem Recht erfolgen.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 72. Symposium 2011 (Oktober 2011) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Hans-Walter Schneichel |
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