Stellungnahme der Kommission zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 29. Juni 2011 (SG(2011) D/51545) eine Stellungnahme zu dem Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG-E) abgegeben, den die Bundesregierung aufgrund der Richtlinie 98/34/EG im März 2011 notifiziert hatte. Die Kommission nimmt unter anderem Stellung zur Vereinbarkeit der Regelungen des Entwurfs zum Abfallbegriff, zur Abfallhierarchie und zu den gewerblichen Sammlungen mit der Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) und weiteren europarechtlichen Vorgaben.

Abfallbegriff
In ihrer Mitteilung kritisiert die Kommission die Begriffsbestimmung von Abfällen in § 3 Abs. 1 KrWG-E. Darin werden Abfälle als Stoffe oder Gegenstände definiert, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Nach § 3 Abs. 1 S. 3 KrWG-E ist Wirtschaftsdünger im Sinne des § 2 S. 1 Nr. 2 des Düngegesetzes zur Verwendung in Biogasanlagen kein Abfall. Nach Ansicht der Kommission verkennt die Ausnahme den Geltungsbereich der Abfallrahmenrichtlinie, in der Wirtschaftsdünger nicht ausdrücklich aus dem Anwendungs-bereich der Richtlinie ausgeschlossen wird. Die Kommission fordert die deutschen Be-hörden daher auf, in Übereinstimmung mit der Abfallrahmenrichtlinie Wirtschafts-dünger zur Verwendung in Biogasanlagen nicht aus der Begriffsbestimmung von Abfällen auszuschließen.



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: Ausgabe 03 /2011 (Oktober 2011)
Seiten: 3
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
 
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