Ver- und Entsorgung Recycling und Abfallverbrennung stellen keine Gegensätze dar

Im Hinblick auf Rohstoffe und Energie nimmt die Abfallwirtschaft heute eine Mittler-position zwischen Entsorgung und Versorgung ein. Die Weichen für diese Entwicklung wurden mit dem ersten Abfallgesetz von 1986 gestellt. Zwei Erfordernisse muss die Abfallwirtschaft erfüllen: Abfälle müssen sicher - auch unter hygienischen, umwelt- und klimaschonenden Aspekten - behandelt werden. Und gleichzeitig gilt es, das Ressourcenpotential zu nutzen, das in den Abfällen enthalten ist. Das Recycling besitzt hohe Priorität, jedoch müssen ökologische und ökonomische Grenzen beachtet werden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass Schadstoffe durch das Recycling nicht in den Sekundärrohstoffen und damit in den Produkten angereichert werden.

 Organische Schadstoffe müssen zerstört und anorganische Schadstoffe müssen ausgeschleust und sicher von der Biosphäre abgeschlossen werden. Recycling, energetische Verwertung und thermische Restabfallbehandlung sind notwendige Bestandteile ökologischer Entsorgungssysteme; sie müssen schon in der Abfallwirtschaftsplanung aufeinander abgestimmt werden. Traditionell waren die Tätigkeiten von Entsorgungsbetrieben und Versorgungsunternehmen klar getrennt. Mit den neuen Aufgaben wurde die Unterscheidung zumindest teilweise aufgehoben. Zahlreiche Abfallwirtschaftsunternehmen, die früher nur oder überwiegend auf die thermische Abfallbehandlung und die energetische Abfallverwertung ausgerichtet waren, betreiben heute zusätzlich Sortier-, Kompostierungs-, Biogas-, Wind-, Biomasse- und Solaranlagen. Einige Energieversorgungsunternehmen haben ihre traditionellen Aufgaben erweitert und beschäftigen sich zusätzlich mit der energetischen Abfallverwertung und dem Recycling.



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: Ausgabe 03 /2011 (Oktober 2011)
Seiten: 8
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky
 
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