Die konkreten Anforderungen an die Beschaffenheit von Trinkwasser sind in Deutschland in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Ergänzend hierzu gewinnen managementbezogene Anforderungen an Wasserversorgungsunternehmen (WVU) zunehmend an Bedeutung. Das DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW) unterstützt Wasserversorgungsunternehmen bei der Umsetzung eines Risikomanagementsystems für den Normalbetrieb gemäß dem DVGW-Hinweis W 1001.
Die zentrale Wasserversorgung in der Bundesrepublik Deutschland weist seit vielen Jahren einen hohen Standard auf. Dies ist u. a. auf die gesetzlichen Vorgaben in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und auf das DVGW-Regelwerk sowie weitere technische Regeln zurückzuführen. Durch die kontinuierliche Fortschreibung des DVGW-Regelwerkes wird sichergestellt, dass bei deren Anwendung in der Praxis die in Deutschland bestehende hohe Versorgungssicherheit stetig verbessert wird. Im Vergleich zu anderen Lebensmitteln wird die Beschaffenheit des Trinkwassers häufig und umfangreich kontrolliert. Auch außergewöhnliche Schadensereignisse in Wasserversorgungssystemen werden aufgegriffen und entsprechende Präventions- und Abwehrmaßnahmen verlangt. In der aktuellen Trinkwasserverordnung wird z. B. im § 16 von den Wasserversorgungsunternehmen das Vorhalten eines mit der Überwachungsbehörde abgestimmten Maßnahmeplans verlangt, in dem die Vorgehensweise bei einer Unterbrechung der leitungsgebundenen Versorgung festzulegen ist.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 07/08 - 2011 (August 2011) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Detlef Bethmann |
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