Die Vergärung oder Ko-Vergärung von biogenen Abfällen in Biogasanlagen stellt für die Betreiber noch immer eine besondere Herausforderung dar. Zum einen erfordern die strengen rechtlichen Vorgaben oftmals einen (gegenüber landwirtschaftlichen Anlagen) umfangreicheren bzw. komplexeren verfahrenstechnischen Aufbau. Zum anderen sind eine Vielzahl von Substraten mit teils nicht näher spezifizierten Inhaltsstoffen zu vergären, deren Herkunft, Anlieferungsmenge und Zusammensetzung zudem noch häufigen, kurzfristigen Schwankungen unterworfen ist.
Um die Auswirkungen der in Frage kommenden Abfallstoffe auf die Fermenterbiologie und den Anlagenbetrieb abschätzen zu können, sind für Anlagenbetreiber u.a. Daten zum erwarteten Biogasertrag, zur Gasqualität sowie zu möglichen Hemmwirkungen von Bedeutung. Im Rahmen eines durch die AIF geförderten gemeinsamen Forschungsvorhabens unter Leitung des Fraunhofer Instituts UMSICHT, Oberhausen mit der FH Göttingen, Fachgebiet NEUTec und der Universität Rostock, Lehrstuhl für Abfall- und Stoffstromwirtschaft, wurde ein Testverfahren entwickelt, welches eine vergleichende Quantifizierung der Abbauleistung der Fermenterbiologie ermöglicht. Nach den Standorten der drei Projektpartner wurde das Verfahren Oberhausen-Rostock-Göttinger Aktivitätstest, kurz ORGA-Test genannt. Mit dem ORGA-Test sollte ein einfach anwendbares Verfahren entwickelt werden, das in vergleichsweise kurzer Zeit aussagekräftige Ergebnisse liefern kann. Im Rahmen des gemeinsamen Forschungsvorhabens erfolgte die Entwicklung mit dem Ziel, den Test zur Optimierung der Spurenelementversorgung von NaWaRo- Biogasanlagen anzuwenden. In einer modifizierten Variante ist es aber auch möglich, mit dem ORGA-Test Prognosen hinsichtlich der oben genannten Fragestellungen zur Abfallvergärung zu treffen.
Copyright: | © Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft - TU Dresden |
Quelle: | 8. Biogastagung: Biogas aus festen Abfällen und Reststoffen (September 2011) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 6,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Nils Engler Ute Merretig-Bruns Adam Feher Prof. Dr. Michael Nelles |
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Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
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