Die neue RoHS-Richtlinie - Auswirkungen für die Praxis

Am 24. November 2010 hat das Europäische Parlament die Neufassung der bisherigen RoHS-Richtlinie verabschiedet. Nach Beschluss des Rates vom 27. Mai 2011 und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 1. Juli 2011 trat die RoHS-Novelle am 21. Juli 2011 in Kraft. Die Vorgaben der neuen Richtlinie sind in 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte herstellen, importieren oder vertreiben, haben sich auf weitreichende Neuerungen einzustellen.

Erweiterte Kennzeichnungspflichten, neue Konformitätsanforderungen und weitergehende Stoffverbote. Dieser Aufsatz untersucht die mit der RoHS-Novelle einhergehende Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen und den daraus entstehenden konkreten Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen.
 
II. Erweiterter Anwendungsbereich der Richtlinie Der Anwendungsbereich der RoHS-Novelle wird beträchtlich erweitert.
1. 'Catch All' - keine Begrenzung durch Gerätekategorien Während die RoHS-Richtlinie bisher lediglich auf bestimmte Produktkategorien4 anwendbar war, betrifft die Neufassung nunmehr alle Elektro- und Elektronikgeräte. Hierzu wurde der ursprünglich zehn Gerätekategorien umfassende Katalog um einen neuen, elften Eintrag ergänzt. Diese neue 'Catch All'-Kategorie5 erfasst im Ergebnis alle sonstigen Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der 'alten' zehn Kategorien zuzuordnen sind bzw. nicht ausdrücklich ausgenommen werden.6 Da der Anwendungsbereich der RoHS-Novelle nicht mehr durch die Gerätekategorien begrenzt wird, hat der Richtliniengeber auf eine nähere Konkretisierung der einzelnen Kategorien, etwa durch eine beispielhafte Aufzählung einzelner Produkte7, verzichtet.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 05/2011 (Oktober 2011)
Seiten: 5
Preis: € 25,00
Autor: Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Martin A. Ahlhaus
Christian Alexander Mayer
 
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