Analog zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG werden auch in der Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie 2008/56/EG ökonomische Instrumente und Methoden explizit mit dem wasserwirtschaftlichen Handeln verbunden. Es folgt ein Überblick über die neuen Anforderungen, die dahinter stehenden Herausforderungen sowie die Landschaft der bisherigen Aktivitäten in diesem Bereich. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf dem ökonomischen Teil der Anfangsbewertung liegen.
Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) ist eine weitere wichtige Säule der Europäischen Gewässerpolitik. Mit ihr wurde ein Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt geschaffen. Art. 1 MSRL beschreibt das Ziel der Richtlinie: 'Mit dieser Richtlinie wird ein Rahmen geschaffen, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten.' Um dieses Ziel zu verwirklichen, sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für ihre Meeresregionen oder -unterregionen jeweils eine nationale Strategie zu erarbeiten, abzustimmen und umzusetzen. Bis zum 15. Juli 2012 sind eine Anfangsbewertung der Meere, die Beschreibung des guten Umweltzustandes und die Festlegung der Umweltziele vorzunehmen. Entwürfe für diese drei Dokumente werden in Deutschland derzeit aufgestellt und in der zweiten Jahreshalfte 2011 vorgelegt. Sie werden anschliesend analog zum Vorgehen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in einem Zeitraum von sechs Monaten der Öffentlichkeit vorgestellt. In den darauf folgenden zwei Jahren muss die Erstellung und Durchführung des Überwachungsprogramms abgeschlossen werden. Bis spätestens zum Jahr 2015 sind die Maßnahmenprogramme zur Erreichung und Erhaltung des guten Umweltzustandes der Meeresgewässer
aufzustellen.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 06/2011 (Juni 2011) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dr. sc. agr. Ann Kathrin Buchs Dipl.-Ök. Falk R. Lauterbach |
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