Die kommunale Wertstofftonne und die Tücken des Vergaberechts

Die Thematik der Wertstofftonne ist vor dem Hintergrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens und zahlreicher Pilotprojekte, in denen der Kampf um die Systemführerschaft ausgetragen wird, derzeit Gegenstand zahlreicher Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Vorträge. Mit seiner Entscheidung vom 28.7.2011 hat das OLG Düsseldorf der Diskussion einen interessanten vergaberechtlichen Aspekt hinzugefügt, der allerdings mit der zurzeit heiß diskutierten Frage der Zulässigkeit einer Wertstofftonne rein gar nichts zu tun hat.

Indem die Entscheidung zu dem Schluss kommt, dass die Einführung einer Wertstofftonne in dem hier zugrunde liegenden Fall zu einer Ausschreibungspflicht des entsprechenden Entsorgungsvertrages führt, sind bereits verschiedentlich Stimmen laut geworden, die hier eine Verallgemeinerung dahingehend treffen möchten, dass insgesamt die Einführung einer Wertstofftonne stets zu Ausschreibungspflichten auf Seiten der Kommunen führt. Dies ist der Entscheidung, wie sich in der folgenden Besprechung des Urteils zeigen wird, allerdings nicht zu entnehmen. Hier geht es im Kern nicht um die Ausschreibungspflicht bei Einführung einer Wertstofftonne, sondern allgemein um Ausschreibungspflichten, wenn ein Auftrag an ein nicht In-House-fähiges Unternehmen vergeben werden soll und es sich um eine wesentliche Vertragsänderung des zugrundeliegenden Entsorgungsvertrages handelt. Es kann nach den Ausführungen des Gerichts noch nicht einmal davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Einführung einer Wertstofftonne generell um eine wesentliche Vertragsänderung handelt. Dies hängt vielmehr von der Formulierung des betreffenden Entsorgungsvertrages ab. Denn in der Regel sind die kommunalen Entsorgungsunternehmen umfassend als Erfüllungsgehilfen in die Pflichtenstellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingebunden und insoweit verpflichtet, die jeweiligen Entsorgungspflichten zu erfüllen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 05 - 2011 (September 2011)
Seiten: 5
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Anke Wilden, M.J.I.
Dr. Stefanie Pieck
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.

Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.

In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.