Die Fortentwicklung der Verpackungsverordnung zu einer Wertstoffverordnung (Einführung einer einheitlichen Wertstofferfassung) gehört zu den zentralen abfallwirtschaftlichen Vorhaben der Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode. Ziel ist es, Wertstoffe, die gegenwärtig noch über den Restmüll entsorgt werden, einem hochwertigen Recycling zuzuführen. Die Möglichkeit der Miterfassung stoffgleicher Nichtverpackungsabfälle in der 'Gelben Tonne' bzw. im 'Gelben Sack' hat die Bundesregierung bereits mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung eröffnet.
Die Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes legt nun einen ersten Grundstein für die bundesweite Einführung einer einheitlichen, haushaltsnahen Wertstofferfassung3. Um die Diskussion über die Ausgestaltung, Organisation, Trägerschaft und Finanzierung dieses neuen Erfassungssystems auf eine solide wissenschaftliche Grundlage zu stellen, hat das Umweltbundesamt eine Reihe von Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben, welche die Grundlage für das vom Bundesrat erbetene Planspiel4 zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung bilden: (1) Die Untersuchung der Cyclos GmbH in Kooperation mit der HTP Ingenieurgesellschaft5 widmet sich der Frage nach der Idealzusammensetzung einer 'trockenen Wertstofftonne'. Auf der Grundlage bereits laufender Modellvorhaben sowie nach Auswertung der vorliegenden Sortieranalysen zum Inhalt der 'Gelben Tonne' und zur Zusammensetzung des Restmülls erörtern die Forschungsnehmer insbesondere die Vor- und Nachteile eines auf die Miterfassung von sog. 'stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen' (Kunststoffe, Metalle) beschränkten Konzepts im Vergleich zur zusätzlichen Miterfassung sog. 'nicht-stoffgleicher Nichtverpackungsabfälle' (Elektround Elektronikgeräte, Batterien, Holz, Gummi, Textilien). Ergebnis ist eine klare Empfehlung für eine Miterfassung von stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen, also für Kunststoffe und Metalle. Die Miterfassung dieser Materialien in einer Wertstofftonne lässt einen Zuwachs der getrennt erfassten Menge von ca. 7 kg pro Einwohner und Jahr erwarten, was ca. 570.000 t pro Jahr entspricht. Nicht-stoffgleiche Nichtverpackungsabfälle sollen hingegen grundsätzlich nicht einbezogen werden. Für Altpapier, Altglas, Altbatterien und Altgeräte wird eine Beibehaltung bzw. Optimierung der bestehenden Monoerfassungsstrukturen empfohlen.
Copyright: | © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft |
Quelle: | 20 Jahre Abfallwirtschaft, Herstellerverantwortung, Produktpolitik (September 2011) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Jürgen Seitel |
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