Die Elektrizitätsversorgungsnetze der Gegenwart stehen vor sehr großen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt, damit die Versorgung mit Elektrizität auch in der Zukunft sichergestellt werden kann. In concreto gilt es u.a., auf die folgenden Entwicklungen zu reagieren: Durch eine vermehrte dezentrale Einspeisung und der stetig wachsenden Zahl von Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien mit ihren Besonderheiten (v.a. Volatilität der Erzeugung) ändern sich Art und Anzahl der Einspeiser.
Zudem treten mit Betreibern intelligenter Messsysteme (Smart Meter), Verbrauchern, die neben dem
Strombezug auch selbst produzierten Strom in die Netze einspeisen (Prosumer) und mit zukünftigen Benutzern von Elektroautos, die mit ihren Batterien als Stromspeicher dienen können,1 neue Akteure auf die elektrizitätswirtschaftliche Bühne, die sinnvoll und nutzenspendend integriert sein wollen. Schließlich müssen neue Technologien wie Energiespeicher2 großflächig aufgebaut und in das Elektrizitätsversorgungsnetz eingebunden werden. Hinzu kommt, dass das heutige Elektrizitätsversorgungsnetz mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien in ein intelligentes Netz der Zukunft (Smart Grid) umgebaut werden soll. Ein solches Smart Grid vereint die alten und neuen Akteure, ermöglicht ein bidirektionales (An-)Steuern der verschiedenen Akteure und soll mit Hilfe der verwendeten Informations- und Kommunikationstechnologien ein effizienteres Netzmanagement ermöglichen. Einen entscheidenden Faktor für das Funktionieren eines Smart Grid stellt der ungehemmte Informationsfluss zwischen allen Akteuren über die (zu schaffenden) Kommunikationswege dar.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | EurUp 04/2011 (August 2011) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dipl. iur. Matthias Wieser |
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Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
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Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
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This article shows the changes in planning law that will result within the framework of Switzerland's energy transition. The legal structure of the energy transition in Switzerland starts with the promotion of renewable energy production as well as the improvement of transport capacities for electrical energy.
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