Die Grundwassernutzung im Bereich der Bonner Rheinaue hat Tradition. Schon als Bonn noch Regierungshauptstadt war, wurden im Wasserwerk Plittersdorf und im Alten Wasserwerk in der Nähe des ehemaligen Plenarsaals jährlich bis zu 5 Mio. m³ Grundwasser gefördert. In Zeiten hoher Energiepreise und der Notwendigkeit, CO2-Emissionen zu reduzieren, liegt es nahe, die Ressource Grundwasser zum Heizen und Kühlen von Gebäuden zu nutzen. Mit einer übergreifenden Planung kann dies auf nachhaltige und wirtschaftliche Weise geschehen.
Bei dem hier vorgestellten Projekt handelt es sich um den Neubau eines mehrgeschossigen Büro- und Verwaltungsgebäudes an der Heussallee in Bonn (Abb. 1). Ein großer Teil des Heiz- und Kühlenergiebedarfes wird über eine energetische Grundwassernutzung gedeckt. Hierfür wird aus einem Entnahmebrunnen Grundwasser gefördert und in zwei Schluckbrunnen versickert. Im Gebäude wird das im Grundwasser enthaltene Energiepotenzial im Heizfall mit Hilfe einer Wärmepumpe nutzbar gemacht. Die Kühlung erfolgt ohne den Einsatz einer Kältemaschine über die Decken des Gebäudes (Betonkernaktivierung) und zeichnet sich damit durch einen besonders geringen Verbrauch an Primärenergie aus.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 07/08 - 2011 (August 2011) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 8,00 |
Autor: | Thomas Conzen |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b
und 249c BauGB?
Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.
Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.