Aktuelle und zukünftige rechtliche Rahmenbedingungen

Der vorliegende Beitrag gibt die Stellungnahme wieder, die von [GGSC] für die ASA zum Referentenentwurf eines neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzs erarbeitet wurde. Der Beitrag nimmt nunmehr auf den Referentenentwurf des BMU vom 02.11.2010 Bezug und wurde entsprechend aktualisiert. Schwerpunkt des Beitrages sind zentrale Regelungen des Referentenentwurfs in der Fassung vom 02.11.2010, wie insbesondere die Anforderungen an die Getrennthaltung und Verwertung von Abfällen und die Regelungen zu den Überlassungspflichten.

 Es wird deutlich gemacht, dass die bisher im Entwurf normierten Anforderungen an die energetische Verwertung unzureichend sind. Die Pflicht zur Getrennthaltung der Bioabfälle könnte bereits zum 01.01.2013 gelten, wobei mit dem Referentenentwurf vom 02.11.2010 der Vorschlag der ASA aufgegriffen wurde, auch die Getrennthaltungspflicht für Bioabfälle unter den Vorbehalt der technischen Möglichkeit und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit zu stellen. Darüber hinaus sollten im Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits Regelungen zur kommunalen Verantwortung für eine einheitliche Wertstofftonne getroffen werden. Schließlich sind die bisherigen Vorschläge des Entwurfs zur Neuregelung der Überlassungspflichten erheblich kritikwürdig, da die Rechtssicherheit, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009 beim Umgang mit gewerblichen Sammlungen gewonnen wurde, wieder aufgegeben wird. Die Vorstellungen des BMU zu den Regelungen für gewerbliche Sammlungen in §§ 17, 18 des Referentenentwurfs werden den Vollzug vor zahlreiche Schwierigkeiten stellen, womit weder der öffentlichen noch der privaten Entsorgungswirtschaft gedient ist.



Copyright: © IWARU, FH Münster
Quelle: 12. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2011)
Seiten: 14
Preis: € 0,00
Autor: RA Hartmut Gaßner
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Europäische Rechtsvorgaben und Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.

Vom Gärrest zum hochwertigen Gärprodukt - eine Einführung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Auch mittel- bis langfristig steht zu erwarten, dass die Kaskade aus anaerober und aerober Behandlung Standard für die Biogutbehandlung sein wird.

Die Mischung macht‘s - Der Gärrestmischer in der Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Zur Nachbehandlung von Gärrest aus Bio- und Restabfall entwickelte Eggersmann den Gärrestmischer, der aus Gärresten und Zuschlagstoffen homogene, gut belüftbare Mischungen erzeugt. Damit wird den besonderen Anforderungen der Gärreste mit hohem Wassergehalt begegnet und eine effiziente Kompostierung ermöglicht.